Sommer, Sonne und angenehme Temperaturen – das ist die Zeit der Cabriofahrer. Mit offenem Verdeck düsen sie derzeit über alle Straßen. Doch wie sieht das mit der Sicherheit aus. Denn Autofahrer werden bei einem Crash normalerweise durch das Fahrzeugdach geschützt. Da dieses nun einmal bei einem Cabrio nicht vorhanden ist, haben sich die Hersteller andere Sicherheitsvorkehrungen einfallen lassen. Damit die Insassen eines Cabrios einen gewissen Schutz erhalten, wenn sich das Fahrzeug überschlägt, sind diese zum Beispiel mit einem Überschlagsystem oder einer Überrollvorrichtung ausgerüstet. Diese Vorrichtungen werden durch Überrollsensoren aktiviert. Diese Sensoren erkennen aufgrund verschiedener Faktoren einen Überschlag und es kommt zur Auslösung des Überschlagsystems. Faktoren können u. a. der Neigungsgrad des Fahrzeuges, die Beschleunigung des Fahrzeuges oder die Ausfederung des Hinterrades sein. Die Daten all dieser Sensoren laufen auf einen Mikrocomputer zusammen und erhöhen die Sicherheit der Insassen eines Cabrios.
Zahlreiche Autofahrer fahren ein Fahrzeug mit einem Dieselmotor. Doch kaum einer weiß eigentlich, wie so ein Dieselmotor funktioniert. Was ihn zum Beispiel von einem Benzinmotor unterscheidet, außer das der Autofahrer den Kraftstoff Diesel tanken muss. Hauptunterschied ist u. a., dass beim Benzinmotor das Kraftstoff-Luft-Gemisch durch einen Zündfunken entzündet werden muss, während  der Dieselmotor keine Fremdzündung benötigt. Er verdichtet die Luft im Brennraum so stark, dass diese sich auf eine sehr hohe Temperatur erhitzt. Wird dann der Kraftstoff eingespritzt, entzündet er sich aufgrund der hohen Temperatur sofort. Eingesetzt werden Dieselmotoren außer in Fahrzeugen, in Lokomotiven und in der Schifffahrt. Entwickelt wurde der Dieselmotor von Rudolf Diesel im Jahre 1892. Der Dieselmotor gehört zu den Viertaktmotoren. Im ersten Takt wird durch die Bewegung des Kolbens von oben nach unten die Luft durch das Einlassventil angesaugt. Im zweiten Takt wird das Ventil geschlossen und der Kolben bewegt sich von unten nach oben und verdichtet die Luft im Zylinder. Hat der Kolben die Luft verdichtet, kommt es im dritten Takt zur Einspritzung des Dieselkraftstoffes. Dieses entzündet sich und drückt den Kolben wieder nach unten. Im vierten Takt öffnet sich das Auslassventil und der Kolben schiebt mit einer Aufwärtsbewegung das verbrannte Gas aus dem Zylinder. Vorteile des Dieselmotors sind sicherlich die günstigeren Kraftstoffpreise, die lange Lebensdauer und die Zuverlässigkeit. Nachteilig sind u. a. die Herstellungskosten sowie die Umweltbelastung der älteren Fahrzeuge ohne Partikelfilter.
Einen Moment nicht aufgepasst und schon hat es gekracht. Passieren kann so ein Unfall überall, wie zum Beispiel beim Ein- oder Ausparken. Vielen Autofahrern kommt da als erstes der Fluchtgedanke. Einige flüchten dann tatsächlich und andere besinnen sich und stehen zu ihrer Tat. Was auch besser ist, denn unerlaubtes Entfernen vom Unfallort wird in Deutschland als Fahrerflucht bezeichnet. Es gilt als ein Verkehrsdelikt und wird laut § 142 StGB bestraft. Das kann eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren sein oder eine Geldstrafte, die Entziehung der Fahrerlaubnis oder die Sperre für die Erteilung einer Fahrerlaubnis. Meist sind es alkoholisierte Fahrer, die in Panik den Unfallort verlassen. Gibt es aber Zeugen, die den Unfall beobachtet und das Kennzeichen notiert haben, steht es schlecht für den Flüchtigen. Generell darf der Autofahrer sich erst vom Unfallort entfernen, wenn er den anderen Unfallbeteiligten seine Personalien mitgeteilt hat. Beschädigt der Autofahrer ein parkendes Fahrzeug, ist er vom Gesetzgeber her verpflichtet eine angemessene Zeit zu warten um seine Personalien mitzuteilen. Ist eine gewisse Wartezeit ohne die Rückkehr des anderen Fahrzeugbesitzers verstrichen, können die Personalien am beschädigten Fahrzeug hinterlassen werden. Danach muss der Autofahrer sofort eine Polizeidienststelle aufsuchen und den Unfall melden. Wird der Unfallverursacher selber schwer verletzt und ins Krankenhaus gebracht, besteht dadurch nicht der Tatbestand einer Fahrerflucht.
Jeder Autofahrer weiß eigentlich, dass das Telefonieren mit einem Handy ohne Freisprechanlage verboten ist. Doch wenn es dann klingelt, wird trotzdem das Gespräch entgegengenommen. Oder wenn es etwas Wichtiges zu berichten gibt, wird trotz voller Fahrt kurz mal eben telefoniert. Dabei ist der Risikofaktor nicht die fehlende Hand am Lenkrad, sondern vielmehr die fehlende Konzentration. Die Reaktion ist bei einem Autofahrer, der während der Fahrt mit einem Handy telefoniert genauso schlecht wie unter Alkoholeinfluss. Es ist also eine Frage der Sicherheit, weshalb es besser ist, während der Fahrt nicht zu telefonieren. Damit es nicht zu einem Unfall kommt, sollte also während der Fahrt nicht telefoniert werden. Besser ist es bei der nächsten Möglichkeit mit dem Fahrzeug zu halten. Dort kann in aller Ruhe telefoniert werden. So kann sich der Autofahrer dann nach dem Gespräch wieder voll auf den Verkehr konzentrieren. Das Unfallrisiko ist nicht der einzige Grund, während des Autofahrens nicht zu telefonieren. Denn wird ein Autofahrer mit dem Handy am Ohr erwischt, wird dieses Vergehen mit einer Geldstrafe geahndet. Auch im Ausland sind die Behörden da sehr streng. Deshalb besser während der Fahrt nicht mit dem Handy am Ohr telefonieren.
Fast jeder Autofahrer ist von seinen guten Fahrkünsten überzeugt und meint sein Fahrzeug in Extremsituationen im Griff zu haben. Doch leider zeigen die vielen Unfälle, dass viele Autofahrer ihr Können doch ein wenig überschätzen. Gerade bei Fahranfängern fehlen die Routine und die Erfahrung in bestimmten Fahrsituationen. Darum bieten Automobilclubs ein Fahrsicherheitstraining an. Hier können unsichere Autofahrer lernen ihr Fahrzeug in kritischen Situationen besser zu beherrschen. Ferner lernen Sie das rechtzeitige Erkennen von Gefahren durch eine vorausschauende Fahrweise. Weiterhin erhalten Sie einen Überblick darüber, wie die neueste Fahrzeugtechnik (ABS, ESP usw.)sich im Straßenverkehr auswirkt. Erfahrene Trainer vermitteln den Kursteilnehmern auf eigens hierfür präparierten Fahrbahnen das korrekte Ausweichen und Kurvenfahren sowie das richtige Bremsen. Durch bestimmte Gefahrensimulationen lernen die Autofahrer die Handlungsabläufe für den Ernstfall. So wissen sie was im normalen Straßenverkehr die richtige Verhaltensweise in Extremsituationen ist. Kurse für Fahrsicherheitstraining können interessierte Autofahrer stundenweise oder auch tageweise buchen. Je nachdem welche Vorkenntnisse der Autofahrer vorweisen kann, gibt es u. a. Aufbaukurse, Fortgeschrittenenkurse und Perfektionstraining.
Fast jeder Jugendliche wartet sehnsüchtig darauf irgendwann seinen Autoführerschein machen zu dürfen. Für die Fahrerlaubnis der Klasse B muss der Fahrer allerdings mindestens 18 Jahre alt sein. Aber alternativ gibt es die Möglichkeit den Führerschein schon mit 17 Jahren zu machen. Das Ganze nennt sich „Begleitendes Fahren“ und statt des Führerscheines erhält der 17-jährige zunächst eine Prüfbescheinigung. Autofahren darf der Fahranfänger dann bis zum 18. Lebensjahr nur in Begleitung eines Erwachsenen. Diese Begleitperson muss mindestens 30 Jahre alt sein und seit wenigstens fünf Jahren einen Führerschein für die Klasse B besitzen. Ferner darf die Begleitperson in Verkehrszentralregister nicht mehr als 3 Punkte haben. Begleitpersonen müssen beim beantragen der Prüfbescheinigung namentlich genannt werden. Außerdem müssen sie eine Einverständniserklärung abgeben. In der später dem Fahranfänger ausgehändigten Prüfbescheinigung sind dann die Personen vermerkt, mit denen er auf deutschen Straßen das routinierte Autofahren vertiefen kann. Fährt der Jugendliche ohne die Begleitperson und ohne eine hierfür erteilte Sonderbescheinigung droht ihm ein Bußgeld und Punkte in Verkehrszentralregister. Im schlimmsten Fall kann ihm die Fahrerlaubnis wieder entzogen werden. Die Prüfbescheinigung ist wie der Führerschein während des Autofahrens immer bei sich zu tragen. Ist der Fahranfänger 18 Jahre alt, wird die Prüfbescheinigung gegen den Führerschein eingetauscht.
Immer noch gibt es Autofahrer die alkoholisiert am Steuer ihres Fahrzeuges sitzen. Nicht selten verursachen betrunkene Autofahrer schwere Verkehrsunfälle. Dabei weiß heutzutage jeder Autofahrer, dass bereits eine geringe Menge Alkohol die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen kann. Die Wahrnehmung verändert sich genauso wie die Verarbeitung der Informationen. Das liegt daran, dass der Alkohol sich negativ auf das Nervensystem auswirkt. Auch die Pupillen der Augen arbeiten unter Alkoholeinfluss anders. Die Reaktion auf Lichtreize ist empfindlicher. Außerdem kann der Fahrer Entfernungen und Geschwindigkeiten nicht mehr richtig einschätzen. In Deutschland liegt die Promilleobergrenze für den Straßenverkehr bei 0,5. Für Fahranfänger unter 21 Jahren liegt die Promillegrenze sogar bei 0,0. Alkoholisierte Autofahrer, die mit 0,5 bis 1,1 Promille von der Polizei gestoppt werden, müssen mit einem Bußgeld sowie Führerscheinentzug rechen. Ab 1,1 Promille liegt Fahruntüchtigkeit vor und wird auch dementsprechend härter bestraft. Kommt es auf Grund des Alkohols zum einen schweren Unfall, kann dieses Vergehen auch mit einer Gefängnisstrafe geahndet werden. Aus diesem Grund sollten sich alle Autofahrer lieber nüchtern ans Steuer setzen.
Mit den steigenden Temperaturen beginnt auch wieder die Reisebereitschaft der deutschen Autofahrer. Je nach Lust und Laune zieht es sie in den Norden oder in den Süden. Doch sobald sie die deutschen Autobahnen verlassen und in die benachbarten Länder fahren, sollten sie sich im Vorfeld über die Nutzungsgebühren des öffentlichen Autobahn- und Straßennetzes informieren. In vielen Ländern gibt es eine Autobahnmaut. Hierfür muss der Autofahrer eine Autobahnvignette kaufen, welche als Beleg für die Bezahlung der fälligen Maut gilt. Diese Autobahnvignette wird meist vorne an der Windschutzscheibe angebracht und signalisiert dadurch die Erlaubnis für die Nutzung der Autobahnen oder Schnellstraßen. Gültigkeitszeiträume und Preise für diese Vignetten sind von Land zu Land unterschiedlich. Es gibt Länder, wie zum Beispiel Österreich, in denen der Autofahrer eine Vignette für 10 Tage, 2 Monate oder einem Zeitraum von einem Jahr bekommt. Aber es gibt auch Länder, wie zum Beispiel die Schweiz, die Vignetten generell nur für eine Gültigkeitsdauer von 14 Monaten (von 1. Dezember des Vorjahres bis zum 31. Januar des Folgejahres) verkauft. Dieser jeweilige Gültigkeitszeitraum ist auf der Vignette vermerkt und kann bei einer Kontrolle abgelesen werden. Fahren ohne Vignette wird meist mit einer Geldstrafe geahndet. Damit der Autofahrer nicht zu tief in die Tasche greifen muss, sollte er bereits in Deutschland die geforderte Vignette kaufen, um dann entspannt ins Ausland reisen zu können. Vignetten gibt es u. a. an Tankstellen, Raststätten, Geschäftsstellen der Automobilclubs oder am Zollamt zu erwerben.
Alle Fahrzeughersteller arbeiten heutzutage daran, möglichst viele Bedienungselemente eines Fahrzeuges zu elektronisieren. Mit dem Drive-by-Wire ist die Entwicklung wieder ein Schritt voran gekommen. Es handelt sich hierbei um ein elektronisches Gaspedal. Ganz neu ist Drive-by-Wire nicht. In der Luft- und Raumfahrt wird diese Technologie bereits länger genutzt. Beim Drive-by-Wire kommt es zu einer elektronischen Übertragung der Gaspedalbewegung. Statt des herkömmlichen Seilzuges zum Motor wird der Befehl vom Gaspedal über eine Signalleitung zum Steuergerät übertragen. Das Steuergerät übernimmt mit Hilfe eines Elektromotors die Steuerung der Drosselkappenstellung. Da bei dieser Technologie keine mechanischen oder hydraulischen Systeme mehr vorhanden sind, kann Drive-by-Wire zu einer Kraftstoffersparnis führen. Weitere Vorteile dieses elektronischen Gaspedals sind ein angenehmeres Fahrverhalten durch harmonischeres Anfahren, besser abgestimmter Schalt-Übergänge und eine ausgewogenere Antriebsschlupf-Regelung. Auch die Lastenwechselreaktionen sind besser gedämpft. Serienreife Fahrzeuge mit Drive-by-Wire verfügen aber auch noch über eine mechanische Notfallvariante falls es zum Ausfall des Steuergerätes oder einem anderen elektronischen Bauteil kommt.
Wie oft ist es schon im Straßenverkehr passiert. Ein Fahrer, der nur einen flüchtigen Blick in seinen Seitenspiegel wirft um dann an einer Kreuzung rechts abzubiegen. An Fußgänger oder Radfahrer im toten Winkel wird meist nicht gedacht. Nicht immer kommen die Beteiligten nur mit dem Schrecken davon. Unfälle dieser Art enden auch schon einmal tödlich. Doch welchen Bereich bezeichnet der Fachmann als toten Winkel? Hierbei handelt es sich um den Bereich, den der Fahrer mit Hilfe der Spiegel nicht einsehen kann. Mit dem Innen- und Außenspiegel kann er den Verkehr hinter dem Fahrzeug beobachten. Den Bereich schräg hinter dem Fahrzeug kann der Fahrer nicht überblicken. Befinden sich Fußgänger oder Radfahrer in diesem toten Winkel, sind sie für den Fahrer des Fahrzeuges nicht zu sehen. Damit in solch einer Situation kein Unfall passiert, sollten folgende Punkte beachtet werden. Wer noch nicht über die modernen Fahrerassistenzsysteme (Spurwechselassistent, Ultraschall-Erfassung) in seinem Fahrzeug verfügt, sollte die Einstellung der Spiegel so vornehmen, dass der tote Winkel kaum noch da ist, oder durch einen zusätzlich angebrachten Außenspiegel verkleinert wird. Wichtig ist auch der Blick über die Schulter, bei dem der Bereich gut einzusehen ist.